Inhouse-Schulungen

Datum: Sep 8, 2016

Neue EU-Regelungen im Vergaberecht

Seit dem 18. April 2016 gelten die neuen EU- Vergaberichtlinien im deutschen Vergaberechts. Geändert wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV). Sie lösen die bisherige VOL/A Abschnitt II, die VOF und die VgV(alt) ab.

Das Seminar vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Grundzüge der Änderungen bei der EU-Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen ab den EU-Schwellenwerten, wie sie sich aus der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in das deutsche Vergaberecht ergeben. Im Vordergrund des Seminars stehen die praktischen Umsetzungserfahrungen mit besonderem Schwerpunkt auf die Prüftätigkeit! 
  
Die Inhalte des Seminars umfassen die neue Struktur des EU-Vergaberegelwerks

-Überblick über Vorgaben aus den EU-Vergaberichtlinien 
-der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)-
-Überblick über die Umsetzungsvorschriften abgeleitet aus der VgV (Mantelverordnung) 
-Besonderheiten bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (bisher VOL Abschnitt II und VOF)

Die Umsetzung der Änderungen im Vergabeprozess

-die neuen Vergabearten
-die neue Leistungsbeschreibung
-die neuen Fristenregelungen
-die neue Eignungsprüfung
-die neue Bewertung und Zuschlagserteilung

Die E-Vergabe
-Inhalt und Umfang
-Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung

Die Sonderregelungen
-Umgang mit Konzessionen
-Soziale Aspekte und Umgang mit besonderen Dienstleistungen 
 

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